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Förderung · ab 2. November

Kesseltausch-Förderung: Registrierung ab 2. November 2026

Die Bundesförderung für den Heizungstausch öffnet wieder, aber nur für kurze Zeit und mit niedrigeren Beträgen als bisher. Was gilt, wer profitiert und was Sie jetzt vorbereiten sollten.

Veröffentlicht am 15. Oktober 20266 Min. LesezeitRedaktion EasyAnfrage
Kurz gesagt Ab 2. November 2026 können Sie sich wieder für die Bundesförderung zum Heizungstausch registrieren, längstens bis 31. Dezember 2026. Gefördert werden Lieferungen ab 7. Oktober 2026. Neu sind niedrigere Pauschalen: bis zu 5.000 € für eine Wärmepumpe, 6.000 € für eine Holzzentralheizung, 4.000 € für Fernwärme. Das Budget ist knapp, wer früh registriert, ist im Vorteil.
18Tage bis zum Start

Registrierung: 2. November bis 31. Dezember 2026
Oder früher, falls das Budget vorher ausgeschöpft ist. Registrierung nur online auf sanierungsoffensive.gv.at.

Was sich gegenüber der bisherigen Förderung ändert

Die Kesseltausch-Förderung des Bundes war im Juli 2026 ausgeschöpft. Jetzt öffnet sie für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser noch einmal. Laut Bundesministerium wird der Neustart aus Geld finanziert, das durch stornierte Projekte, nicht umgesetzte Vorhaben und verfallene Registrierungen zurückfließt. Bis Jahresende erwartet das Ministerium dafür rund 20 Millionen Euro.

Die Beträge sind niedriger als in der bisherigen Aktion. Dafür entfällt die bisherige Obergrenze von 30 % der förderungsfähigen Kosten.

Neue HeizungNeuauflage ab 2.11.2026Bisherige Aktion 2026
Wärmepumpe (Luft-Wasser, Sole-Wasser, Wasser-Wasser)bis 5.000 €bis 7.500 €
Holzzentralheizung (Pellets, Hackgut, Stückholz)bis 6.000 €bis 8.500 €
Nah- oder Fernwärmebis 4.000 €bis 6.500 €
Bonus thermische Solaranlage (ab 6 m²)+ 2.500 €+ 2.500 €
Bonus Tiefenbohrung oder Brunnen+ 5.000 €+ 5.000 €
Obergrenze in Prozent der Kostenentfälltmax. 30 %
Förderfähig sind Lieferungen ab7.10.20263.10.2025

Abzüge gibt es weiterhin: Bei Luft-Wasser-Wärmepumpen mit einem Kältemittel-GWP zwischen 150 und 750 (Monoblock bis 50 kW, Split bis 12 kW) sinkt die Förderung um 20 %. Holzheizungen, die nur die Grenzwerte nach UZ37 (2021) statt UZ37 (2025) einhalten, bekommen ebenfalls 20 % weniger.

Wer die Förderung bekommt

  • Privatpersonen: Eigentümer, Miteigentümer, Bauberechtigte oder Mieter eines Ein- oder Zweifamilienhauses oder Reihenhauses.
  • Kein Hauptwohnsitz nötig, keine Einkommensprüfung, kein Mindestalter der alten Heizung. Sie muss aber mindestens eine Heizperiode in Betrieb gewesen sein.
  • Ersetzt werden muss ein fossiles System: Öl, Gas, Kohle- oder Koks-Allesbrenner oder ein fix verbauter Elektrospeicherofen.
  • Pro Standort ein Antrag. Wurde für das Haus schon eine Förderung aus „raus aus Öl und Gas“, „Sauber Heizen für Alle“ oder „Kesseltausch“ ausbezahlt, ist keine weitere möglich.

Wohnen Sie in einer Wohnung in einem Gebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten, gilt diese Schiene nicht. Dafür gibt es eine eigene Förderung für den mehrgeschoßigen Wohnbau.

Welche Heizungen gefördert werden

Fernwärme hat Vorrang. Ist ein Anschluss an klimafreundliche Nah- oder Fernwärme möglich, wird zuerst dieser gefördert. Eine Wärmepumpe oder Holzheizung bekommt die Förderung, wenn der Anschluss technisch nicht geht oder nicht zumutbar ist. Nicht zumutbar heißt: Die Alternative kostet mindestens 25 % weniger als der Fernwärmeanschluss. Legt der Fernwärmebetreiber binnen drei Monaten kein Angebot vor, ist die Alternative ebenfalls förderbar.

Für Wärmepumpen gilt: EHPA-Gütesiegelkriterien, höchstens 55 °C Vorlauftemperatur, unter 100 kW, Kältemittel mit einem GWP von höchstens 750. Holzheizungen brauchen einen Kesselwirkungsgrad von mindestens 85 % und müssen unter 100 kW liegen. Beide Geräte müssen auf der Liste der förderungsfähigen Heizungen der Förderstelle stehen.

Die neue Heizung muss ein Fachbetrieb einbauen. Selbst errichtete Anlagen sind ausgeschlossen. Alte fossile Kessel und Tanks müssen fachgerecht entsorgt werden. Geht das bei einem Tank nicht, muss er entleert, gereinigt und verplombt werden. Die Kosten für Demontage und Entsorgung sind förderungsfähig.

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Heizungstausch anfragen

So läuft die Förderung ab: zwei Schritte

Schritt 1: Registrierung (ab 2. November 2026)

Sie registrieren Ihr geplantes oder bereits umgesetztes Projekt online auf sanierungsoffensive.gv.at. Abschließen können Sie die Registrierung nur mit einer aktiven ID Austria oder der hochgeladenen Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises. Sie brauchen:

  • Ihre Daten: Name, Geburtsdatum, Adresse, E-Mail, Telefonnummer
  • Angaben zur neuen Heizung: Art, Kosten und Leistung in kW
  • den ausführenden Fachbetrieb (vorläufig, Änderungen sind möglich)
  • ein Energieberatungsprotokoll Ihres Bundeslandes. Die Beratung kann vor Ort, telefonisch oder digital stattfinden. Ein Energieausweis reicht nicht.

Nach der Registrierung ist das Fördergeld neun Monate für Sie reserviert.

Schritt 2: Antrag nach dem Einbau

Innerhalb dieser neun Monate muss die Heizung eingebaut und abgerechnet sein. Dann stellen Sie online den Antrag mit dem unterschriebenen Endabrechnungsformular und allen Schlussrechnungen. Die Rechnungen müssen auf Sie lauten und von Ihnen bezahlt sein. Bar bezahlte Rechnungen werden nur bis 5.000 € netto pro Lieferant anerkannt. Danach prüft die Kommunalkredit Public Consulting (KPC), das Ministerium genehmigt, und Sie werden per E-Mail über die Auszahlung verständigt.

Was Sie vor dem 2. November tun können

  1. Energieberatung vereinbaren. Ohne Protokoll keine Registrierung. Die Beratungsstellen Ihres Bundeslandes listet die Förderstelle auf ihrer Website.
  2. ID Austria prüfen. Ist sie aktiv? Wenn nicht, halten Sie einen Scan Ihres Ausweises bereit.
  3. Fernwärme klären. Fragen Sie beim Netzbetreiber nach, ob an Ihrer Adresse ein Anschluss möglich ist und was er kostet. Davon hängt ab, welche Heizung gefördert wird.
  4. Angebot einholen. Für die Registrierung brauchen Sie Heizungsart, Kosten und Leistung. Ein seriöses Angebot setzt eine Besichtigung voraus.
  5. Liefertermin im Blick behalten. Ein Wärmeerzeuger, der vor dem 7. Oktober 2026 geliefert wurde, wird nicht gefördert.
  6. Am 2. November registrieren. Das Budget ist begrenzt. Wer wartet, riskiert, leer auszugehen.

Bund und Land kombinieren

Die Bundesförderung lässt sich mit Landesförderungen kombinieren, wenn das jeweilige Bundesland das zulässt. Zusammen dürfen alle Förderungen die Kosten nicht übersteigen. Ausbezahlte Förderungen werden in der Transparenzdatenbank erfasst. Welche Landesförderung es bei Ihnen gibt, ist je Bundesland sehr unterschiedlich und teils schon ausgeschöpft. Fragen Sie bei der Förderstelle Ihres Landes nach.

Für einkommensschwache Haushalte gibt es die eigene Aktion „Sauber Heizen für Alle“. Sie lässt sich nicht mit dem Kesseltausch kombinieren.

Steuer: 400 € pro Jahr zusätzlich

Wer eine Bundesförderung für den Heizungstausch ausbezahlt bekommt, erhält zusätzlich die Öko-Sonderausgabenpauschale: 400 € pro Jahr, fünf Jahre lang, also in Summe 2.000 €. Das Finanzamt berücksichtigt sie automatisch in der Veranlagung, ab dem Jahr der Auszahlung. Voraussetzung: Ihre Kosten liegen nach Abzug aller Förderungen über 2.000 €.

Und ab 2027?

Ab 4. Jänner 2027 startet die Sanierungsoffensive 2027. Die Pauschalen sind laut Förderstelle bereits fixiert und gleich hoch wie in der Neuauflage: 4.000 €, 5.000 € und 6.000 €. Der wichtigste Unterschied liegt im Ablauf:

  • Es gibt keine Registrierung mehr, sondern gleich einen Antrag.
  • Der Antrag muss vor der Umsetzung, vor Lieferungen und Leistungen gestellt werden. Gefördert wird erst ab Antragstellung.
  • Nach der Genehmigung bleiben neun Monate für Einbau und Endabrechnung.

Einzelne Bedingungen können sich bis zum Start noch ändern. Für einkommensschwache Haushalte ist 2027 eine soziale Zusatzförderung geplant. Sie steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die EU-Kommission.

Wollen Sie diesen Winter tauschen, ist die Neuauflage der passende Weg: Lieferungen ab 7. Oktober 2026 zählen, und die Beträge sind dieselben wie 2027.

Häufige Fragen

Ab wann kann ich mich für die Kesseltausch-Förderung registrieren?

Ab 2. November 2026 auf sanierungsoffensive.gv.at. Die Registrierung ist längstens bis 31. Dezember 2026 möglich, oder bis das Budget aufgebraucht ist.

Wie viel Förderung gibt es ab 2. November 2026?

Höchstens 5.000 € für eine Wärmepumpe, 6.000 € für eine Holzzentralheizung und 4.000 € für den Anschluss an Nah- oder Fernwärme. Dazu können 2.500 € für eine thermische Solaranlage und 5.000 € für eine Tiefenbohrung oder einen Brunnen kommen.

Wird meine Heizung gefördert, wenn sie schon im Oktober geliefert wurde?

Ja, wenn der Wärmeerzeuger am 7. Oktober 2026 oder später an Ihr Haus geliefert wurde. Maßgeblich ist laut Förderstelle das Lieferdatum von Wärmepumpe, Holzkessel oder Fernwärme-Übergabestation. Eine Registrierung ist auch für bereits umgesetzte Projekte möglich.

Was brauche ich für die Registrierung?

Eine aktive ID Austria oder die Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises, ein Energieberatungsprotokoll Ihres Bundeslandes, Angaben zum geplanten Heizungssystem mit Kosten und Leistung sowie den Namen des ausführenden Fachbetriebs.

Gilt die Förderung auch für Wohnungen?

Diese Schiene gilt für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser. Für Wohnungen in Gebäuden mit drei oder mehr Wohneinheiten gibt es eine eigene Förderschiene für den mehrgeschoßigen Wohnbau.

Soll ich lieber auf 2027 warten?

Die Pauschalen bleiben 2027 laut Förderstelle gleich hoch. Der Unterschied liegt im Ablauf: Ab 4. Jänner 2027 muss der Antrag vor der Lieferung gestellt werden. In der Neuauflage zählen dagegen auch Lieferungen ab 7. Oktober 2026.

Quellen

Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 15. Oktober 2026. Förderbedingungen können sich ändern. Bitte prüfen Sie vor der Registrierung die aktuelle Fassung bei der Förderstelle.

  1. Informationsblatt Kesseltausch 2026, Neuauflage ab 02.11.2026, Version 10/2026 (abgerufen 15.10.2026): https://www.sanierungsoffensive.gv.at/fileadmin/user_upload/2026/Infoblatt_Neuauflage_Kesseltausch_2026_EFH.pdf
  2. FAQ Kesseltausch 2026 und Neuauflage, Version 10/2026 (abgerufen 15.10.2026): https://www.sanierungsoffensive.gv.at/fileadmin/user_upload/2026/faq_Kesseltausch_2026_EFH.pdf
  3. Sanierungsoffensive, Startseite und Neuauflage Kesseltausch (abgerufen 15.10.2026): https://www.sanierungsoffensive.gv.at/kesseltausch/neuauflage-ein-/zweifamilienhaus-oder-reihenhaus
  4. BMLUK, Pressemeldung „500 Millionen Euro Booster für Klimamaßnahmen sowie Bau und Handwerk“ (15.10.2026): https://www.bmluk.gv.at/service/presse/klima-umwelt/2026/totschnig-hattmannsdorfer-500-millionen-euro-booster-fuer-klimamasnahmen-sowie-bau-und-handwerk.html
  5. Sanierungsoffensive 2027, Meldung der Förderstelle (15.10.2026): https://www.sanierungsoffensive.gv.at/news/sanierungsoffensive-2027
  6. Informationsblatt Kesseltausch 2027, Version 10/2026 (abgerufen 15.10.2026): https://www.sanierungsoffensive.gv.at/fileadmin/user_upload/2027/Infoblatt_Kesseltausch_2027_EFH.pdf
  7. BMF, Öko-Sonderausgabenpauschale (Seitenstand 1.1.2026): https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/arbeitnehmerveranlagung/was-kann-ich-geltend-machen/sonderausgaben/oeko-sonderausgabenpauschale.html